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Eine Betrag von Eike Michael Frenzel, Das Definieren von Rechtsbegriffen – Beispiele aus dem Verfassungsrecht, in der neuen Online-Zeitschrift ZJS (Zeitschrift für das juristische Studium http://www.zjs-online.com/) 2009, 487-493, ist insofern interessant, als der Autor Definitionen als Anwendungsbeispiele für »Dreischritte« darstellt. Dazu führt er zunächst den Dreischritt als »Denk- und Strukturmodell« ein. Dabei unterläuft ein bißchen viel Zahlenmystik. Aber im Prinzip ist es ja richtig: Gliederungen, Aufzählungen Argumente folgen oft einem Dreierrhythmus, und es kann praktisch eine gute Hilfe sein, sich daran zu orientieren. Dahinter steckt kein Geheimnis und auch keine Dialektik, sondern ein einfacher psychischer Mechanismus. Dazu lesenswert Fritjof Haft, Einführung in das juristische Lernen, 6. Aufl. 1997, 107 ff., 115. In der Dreizahl verbindet sich perzeptive Prominenz mit der optimalen Aufmerksamkeitsspanne. Es ist ein falscher Gegensatz, wenn es S. 488 heißt, die Rechtswissenschaft stehe »der dem tertium (nicht nur comparationis) verbundenen Rhetorik näher als der Logik, der das tertium non datur zugeschrieben wird«.
In den USA unterscheidet man zwischen »concepts« und »conceptions«. Auch bei uns ist oft von »Konzepten« die Rede. Lawrence B. Solum erläutert die Unterscheidung in seinem Legal Theory Lexicon: Concepts and Conceptions [http://lsolum.typepad.com/legaltheory/2009/09/legal-theory-lexicon-conce...]. »Concept« bezeichnet einen relativ allgemeinen Begriff. Das Musterbeispiel ist Gerechtigkeit. Aber man kann auch an Schuld, Vorsatz, Fahrlässigkeit, Rechtswidrigkeit, Kausalität, Irrtum und viele andere Begriffe denken. »Conception« dagegen ist eine spezielle Theorie über den Inhalt des allgemeinen Begriffs, etwa die Interpretation von Gerechtigkeit als ausgleichende Gerechtigkeit oder als soziale Gerechtigkeit, oder Vorsatztheorie und Schuldtheorie für den Rechtsirrtum im Strafrecht. »Conceptions« sind also (umstrittene) inhaltliche Ausfüllungen des allgemeineren Begriffs. Man kann »concept« als mit »Begriff« und »conception« mit »Theorie übersetzen. Früher war ein Konzept im Deutschen eigentlich nur der Entwurf (eines Textes). Heute redet man auch in wissenschaftlichen Texten (nach meinem Eindruck zunehmend) von Konzepten und Konzeptionen. Dabei wird nach meinem Sprachgefühl die »Konzeption« – gerade umgekehrt wie im Englischen – eher in weiteren Sinne verwendet. Solum schließt seinen Artikel mit der Feststellung:
»The law is full of contested concepts, and one of the jobs of legal theorists is to determine which conceptions of these concepts are the most defensible. Indeed, because contested concepts come up all the time, the concept/conception distinction is extremely useful as a tool for clarifying the nature of disagreements about what the law is and what it should be. When you next run into an idea like "justice," "equality," "utility," or "causation," ask yourself whether different conceptions of that concept are at work.«
Ich bin nicht sicher, ob wir diese Unterscheidung auch bei uns brauchen können.
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