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Eine Betrag von Eike Michael Frenzel, Das Definieren von Rechtsbegriffen – Beispiele aus dem Verfassungsrecht, in der neuen Online-Zeitschrift ZJS (Zeitschrift für das juristische Studium http://www.zjs-online.com/) 2009, 487-493, ist insofern interessant, als der Autor Definitionen als Anwendungsbeispiele für »Dreischritte« darstellt. Dazu führt er zunächst den Dreischritt als »Denk- und Strukturmodell« ein. Dabei unterläuft ein bißchen viel Zahlenmystik. Aber im Prinzip ist es ja richtig: Gliederungen, Aufzählungen Argumente folgen oft einem Dreierrhythmus, und es kann praktisch eine gute Hilfe sein, sich daran zu orientieren. Dahinter steckt kein Geheimnis und auch keine Dialektik, sondern ein einfacher psychischer Mechanismus. Dazu lesenswert Fritjof Haft, Einführung in das juristische Lernen, 6. Aufl. 1997, 107 ff., 115. In der Dreizahl verbindet sich perzeptive Prominenz mit der optimalen Aufmerksamkeitsspanne. Es ist ein falscher Gegensatz, wenn es S. 488 heißt, die Rechtswissenschaft stehe »der dem tertium (nicht nur comparationis) verbundenen Rhetorik näher als der Logik, der das tertium non datur zugeschrieben wird«.
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