IV. Funktionen von Text- und Bildkommunikation

Hinweise und Kommentare zur Verwendung von Bildern in der Rechtskommunikation veröffentliche ich (KFR) laufend in dem Blog RECHT ANSCHAULICH.
In den letzten Jahren haben sich besonders Thomas Vesting in Frankfurt und seine Schüler (Cornelia Vismann, Fabian Steinhauer) mit der Bedeutung des Medienwandels für das Recht befasst. Dabei hat Vesting das Thema aus der Verengung auf den Gegensatz von Text- und Bildkommunikation herausgeführt. Es ist eine Reihe wichtiger Bücher entstanden;
Fabian Steinhauer, Bildregeln. Studien zum juristischen Bilderstreit. 2009
Thomas Vesting, Die Medien des Rechts: Schrift, 2011
Thomas Vesting, Die Medien des Rechts: Sprache, 2011
Cornelia Vismann, Medien der Rechtsprechung, 2011 (zu diesem Buch meine KFR ausführliche Rezension auf Rsozblog).
Bereits in seiner »Rechtstheorie« von 2007 hatte Vesting auf zwölf Seiten (S. 144-157) differenziert und mit vielen Belegen seine Thesen zur Bedeutung der Verbreitungsmedien für die Rechtsevolution und seine Konsequenzen für eine adäquate Rechtstheorie vorgestellt. Dieses Kapitel war und bleibt mit seiner Informationsfülle und Prägnanz ein Meisterstück. Eigentlich braucht man danach gar nicht mehr weiter zu lesen. Aber wer es gerne ausführlicher möchte, ist mit seinen neuen Büchern und vermutlich auch mit den angekündigten Fortsetzungen gut bedient.