0. Der Begriff des Rechts als Definitionsproblem

 Zunächst sei hier auf § 2 I. verwiesen.
Unsere Allgemeine Rechtslehre ist bemüht, einen positivistischen Rechtsbegriff durchzuhalten. Nichtjuristen haben damit im Allgemeinen ein Problem, weil sie ein unreflektiertes »naives« Naturrecht im  Kopf haben. Dazu lesenswert ein soeben (Dezember 2010) bei SSRN veröffentliches Manuskript von Michael Young: In Defense of Minimal, Naive Natural Law. Dabei soll es sich um eine studentische Arbeit handeln: http://papers.ssrn.com/sol3/papers.cfm?abstract_id=1731330#1420688 . Young behandelt auch den Gedanken, dass dem Recht ein intrinsischer oder Eigen-Wert zukommen könnte, allerdings ohne Fuller zu zitieren, von dem wir diesen Gedanken für § 35 V. (Die Form des positiven Rechts) übernommen haben.
Vielleicht entspricht das »naive« Naturrecht dem, was Fuller implizites Recht genannt hatte. Vgl. zu letzterem Gerald J. Postema, Implicit Law, in: W. J. Witteveen/Wibren van der Burg (Hg.), Rediscovering Fuller, Essays on Implicit Law and Institutional Design, Amsterdam 1999, S. 255-276.