V. Das Wesensargument

Aus dem Wesen wird die Eigenlogik: Mit jeder Generation erhalten viele Dinge neue Namen. Wo man früher vielleicht vom Wesen einer Sache gesprochen hätte, ist heute von Eigenlogik die Rede. Entstanden ist die Rede von der Eigenlogik anscheinend zur Ersetzung von Luhmann geprägter Begriffe der Systemtheorie. Anstatt von autopoietischer Schließung und der daraus folgenden Autonomie sprechen manche von der »Eigenlogik« oder »Eigenrationalität« der Systeme. Gemeint ist damit, dass Systeme bestimmten Sachzwängen oder funktionalen Imperativen gehorchen und/oder, dass sie eine relative Autonomie besitzen. Wo zwei Systeme aufeinandertreffen, ist dann von Rationalitätenkonflikten die Rede: Die Wirtschaft arbeitet nach einer anderen »Logik« als die Politik; Religion und Wissenschaft können sich schwer verstehen; der Arbeitsmarkt fordert den räumlich und zeitlich mobilen Arbeitnehmer (Arbeitsmarktlogik), der den Anforderungen einer Familie (Familienlogik) kaum genügen kann, usw.
Auf meinem Rechtssoziologie-Blog gibt es zur Eigenlogik einige Hinweis und Beispiele (Eigenlogik -- eine neue Supertheorie).