§ 39: Recht und Moral II: Das Hitler-Problem

 
Als »zweite Schuld« bezeichnet man die Unwilligkeit und das Versagen bei der Aufarbeitung der  »ersten« Schuld, also den Verbrechen des Nationalsozialismus (nach einem Buch von Ralph Giordano, Die zweite Schuld oder Von der Last Deutscher zu sein, Hamburg 1987). Nachdem die Verstrickung vieler oder mehr oder weniger aller damals aktivven Juristen recht gut erforscht ist, wurde in den letzten Jahren das Versagen des juristischen Establishments der Bundesrepublik bei dem Umgang mit Naziverbrechern und belasteten Berufskollegen zum Thema. Hier als Beispiel ein neues einschlägiges Buch: Eva Schumann (Hg.), Kontinuitäten und Zäsuren. Rechtswissenschaft und Justiz im  »Dritten Reich« und in der Nachkriegszeit, Wallstein Verlag Göttingen, 2008.